Stadtplanung

Kapitel 2  -Stadtplanung-
Was ist überhaupt Stadtplanung?

FNP und BP:  Eine Einführung
Historisch gesehen wurde Stadtplanung immer im Auftrag eines Potentaten, also eines Herrschers geistlicher oder weltlicher Macht von einem Mann seines Vertrauens gemacht. Dieser Mann musste umfassend gebildet sein und wurde als Architekt bezeichnet. Bis vor wenigen Jahrzehnten gab es „Stadtplaner“ als Berufsbezeichnung nicht.
Wer sich als Architekturstudent an einer der klassischen deutschen Technischen Hochschulen einschrieb, belegte neben dem obligatorischen „Entwerfen“ auch das Fach „Städtebau und Siedlungswesen“.

Zu letzterem Studium gehörte, dass die vielen Aspekte bei einer Stadt- oder Siedlungsplanung zu berücksichtigen sind:
Lage in der Landschaft (eben oder hügelig, Wasserläufe, Bodenverhältnisse,  Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten,  vorhandene Ortsstrukturen (wo wohnt, wirtschaftet und arbeitet man), was gibt es an Industrie, Gewerbe, Einzel- und Großhandel, Struktur des Verkehrsnetzes, an soziologischer Struktur der Bevölkerung in den einzelnen Vierteln, wie sieht es mit Einrichtungen für Bildung, Kultur, Sport aus?
Und:  Wie sieht es in den Nachbargemeinden aus?
Gibt es gemeinsame Interessenlagen? Letzteres ist ein ganz wichtiges Thema!
Schließlich spielt auch das vorhandene Ortsbild eine entscheidende Rolle.
Von einem Stadtbaurat erwarte ich, dass er diese Maxime beherzigt und auch selbst den Zeichenstift zum skizzieren wichtiger Ziele in die Hand nimmt.
Die Ausarbeitung obliegt dann seinen Mitarbeitern.

Das Gesicht unserer Stadt mit ihrer besonderen Topographie wird geprägt
von Bauten aller Art aus unterschiedlichster Zeit, von einer starken Durchgrünung
und einem unzureichenden Verkehrssystem.
Eine besondere Rolle spielt auch die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe an zentralen Standorten, die in besonderem Maß das Verkehrssystem belasten.
Dies sind wichtige Gründe, die Weiterentwicklung besonders gut vorzubereiten, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.
Wenn die „Planungshoheit bei der Stadt“ liegt, so heißt das keineswegs, dass die Stadtverwaltung das Sagen hat, sondern der Rat. Dieser Aufgabe muss er gerecht werden!
Leider haben viele Bürger das Gefühl, dass der Rat der Verwaltungsspitze zu sehr folgt, und diese die  ihre Vorgaben durchsetzt.
In der Vergangenheit hatte Bergisch Gladbach tüchtige Mitarbeiter im Bereich der Planung mit all ihren Facetten.
So wurden beispielsweise die Flächennutzungspläne der selbständigen Städte Bensberg und Bergisch Gladbach von Planern der Bauverwaltungen bis zur Rechtsverbindlichkeit bearbeitet.

 

Wem obliegt die Stadtplanung?

Die Planungshoheit liegt bei den Gemeinden
So ist es gesetzlich festgeschrieben. Aber was bedeutet das?

Wer hat das Sagen?
Es liegt auf der Hand, dass die verantwortlichen Planer heute in vielen Bereichen der Aufgabe gerecht werden müssen.

Eine genaue Kenntnis des Ortes oder der Stadt ist unerlässlich. Oberflächliche Kenntnisse genügen nicht. Deshalb sind zu einer vernünftigen Fortentwicklung zwei Hilfsmittel nötig, die einerseits den Bürgern dienen sollen, andererseits aber auch einzuhaltende Voschriften beinhalten.
Dies sind
1.
der Flächennutzungsplan  (FNP)
2. 
Bebauungsspläne  (B-Pläne)

Der F-Plan ist ein „vorbereitender Bauleitplan“, der das gesamte Ortsgebiet umfaßt.
Die B-Pläne umfassen kleinere oder größere Teile des F-Plans. Sie sind verbindlich.

An die Festsetzungen in den B-Plänen muss sich jeder Bauherr halten. Dabei sind immer auch Nachbarrechte sorgfältig zu beachten. Wenn das nicht geschieht, kann das langwierige Verzögerungen mit finanziellen Folgen haben.
Weil die Gemeinde, vertreten durch ihre gewählten Ratsmitglieder, über die „Planungshoheit“ verfügt, sollten die Parteien dafür sorgen, dass in die Ratsgremien auch entsprechende fachkundige Bürger entsandt werden.
.

Ein Blick zurück.
Die Entwicklung des derzeit gültigen FNP
Aug.  1968      Entwurf des FNP für Bergisch Gladbach

April  1975      Neugliederung: Übergeleiteter Entwurf
Nov.  1975      Zusammenzeichnung der alten Entwürfe
1986               Feststellung der Rechtsverbindlichkeit
Seither           Änderungen und Ergänzungen
Der damalige Leiter des Stadtplanungsamtes, Herr Dipl.-Ing. Klatt, konnte den FNP mit seinen Mitarbeitern ohne die technischen Hilfsmittel erstellen, die heute zur Verfügung stehen.
Das ist heute nicht mehr möglich, weil die gesetzlichen Anforderungen in sehr erheblichem Maß gestiegen sind.

Was macht man heute ?
Hilfe bei der Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes sucht die Stadt bei einem auswärtigen Planungsbüro.
Der finanzielle Aufwand für diese Fremdhilfe beträgt 300.000,- EUR !

Die Bürger sollen mitwirken.
Und sie wirken mit: Machen Vorschläge für ein besseres Radwegenetz, Bordsteinabsenkungen und Verbesserungen an Straßen und Wegen.
Alles wichtig und löblich.
Die wirklich komplexen Probleme der Stadtplanung können in Bürgeranhörungen höchstens angesprochen oder teilweise auch dargestellt, aber nicht gelöst werden.


Ein Blick auf gültige Bebauungspläne und deren Umsetzung.

Insgesamt gesehen sind die Inhalte der Bebauungspläne immer entsprechend umgesetzt worden.
Man muß aber auch gestehen, dass Bebauungspläne notwendigerweise auch immer den Zeitgeist, der sich auch in der Architektur spiegelt, wiedergeben.
So würde z. B. heute ein Bebauungsplan für die Schloßstraße in Bensberg sicher eine andere Gestalt haben, als in der Mitte des letzten Jahrhunderts.
Das hat viele Gründe: Die Arbeitswelt der Menschen hat sich verändert und damit die Notwendigkeit, sich mobiler zu zeigen. Das bedingt andere Wohnbedürfnisse, aber auch andere Bedürfnisse für die Freizeit.
Ganz wesentlich hat sich das Kaufverhalten geändert.
Der qualifizierte Einzelhandel muss sich immer mehr der Konkurrenz der „Ketten“ stellen. Dabei ist längst erwiesen, dass die „Sortimenter“ in Einkaufszentren in den Stadt- und Ortskernen zur Verödung beitragen.

…  und zukünftige Bebauungspläne ?

Es ist wichtig, dass in Städten und Gemeinden, gerade auch hier in unserem Bergisch Gladbach, Bebauungspläne aufgestellt werden, wobei der Einzelhandel den Leuten mit gehobenen Ansprüchen wieder gerecht werden kann.
Daran mangelt es vor allem in der Stadtmitte Gladbachs vom Driescher Kreuz bis zur Feuerwache und um den Waatsack.
Hier ist die Aufstellung eines B-Planes ganz besonders dringend, auch im Hinblick auf zukünftige Verkehrsführung und Steuerung.
Auch das Gelände rund um den S-Bahnhof bedarf einer Planung, ebenso wie das nahegelegene Gelände nördlich und östlich vom Baudenkmal Kalkofen.

Private Bebaungsvorschläge können gute Impulsgeber sein.
Auch wenn sie dann aus guten stadtplanerischen Gründen nicht wie gewünscht in allen Teilen umgesetzt werden können.

 Anregungen
COX-Gelände
in der Stadtmitte    06.01.2017
Bislang sind mir keine Bebauungsvorschläge für das Cox-Gelände bekannt. Davon unabhängig kann nicht bestritten werden, dass die Verkehrsanbindung gerade auch in Verbindung mit den Plänen des Bürgermeisters für ein neues Stadthaus an der Jakobstraße eine Vielzahl von Problemen aufwerfen wird, die bis heute nicht einmal angesprochen sind. Das betrifft Straßenführungen und Verknüpfungen rund um das Gelände der Deutschen Bundesbahn. Schon jetzt kann vom Driescher Kreisel bis zur Paffrather Straße nicht von einer zukunftsträchtigen Straßenführung gesprochen werden. Von der optischen Missgestaltung soll hier nicht die Rede sein.
Sollten beide Pläne ernsthaft weiterverfolgt werden, ist ein schlüssiges Verkehrskonzept nicht nur für den gesamten Innenstadtbereich unabdingbar.
Solange dies nicht wenigstens in einem wenigstens diskutablen Vorentwurf vorliegt, sollten keine Baugenehmigungen erteilt werden. 

Neubau Stadthaus an der Jakobstraße   06.01.2017  (09.03.2018)
Ich sehe den Neubau eines Stadthauses an der Jakobstraße auf dem ehemaligen Gelände des Güterbahnhofes und evtl. notwendiger weiterer Flächen überwiegend für Verwaltungs-Dienstleistungen als schädlich für eine dringend notwendige Aufwertung des Bergisch Gladbacher Zentrums an, dem es an attraktiven Einrichtungen zunehmend mangelt.
Vielmehr sollten hier in Nähe des zentralen Verkehrsknotens Einrichtungen geschaffen werden, die auch in den Abendstunden für Belebung sorgen. (Kino, Kneipe, Restaurant o. Ä.)
Es scheint überhaupt nicht bedacht zu sein, wie man mit dem ruhenden Verkehr fertig werden könnte. Eine Antwort
  könnte lauten: Der wird in Tiefgaragen verlegt.
Das scheint aber bei den bekannten Bodenverhältnissen zwar möglich, aber über alle Maßen kostspielig zu sein.
Mit grundwassergesättigten und unterschiedlichen Bodenarten muss gerechnet werden.
Ehe weiter geplant wird, sollten umfangreiche Bodenuntersuchungen über das engere Planungsgebiet hinaus in einem engen Raster durchgeführt werden, ehe man sich in ein Abenteuer stürzt. Erst wenn die Ergebnisse vorliegen, sollte weiter überlegt werden, wie das Gelände im Sinne einer profitablen Nutzung gestaltet werden könnte.
Für ein neues Stadthaus sollten auch andere unterwertig genutzte innerstädtische Flächen interessant genug sein.
Es wird viel über eine unterschiedliche Nutzung freier oder freizumachender Flächen oder Gebäude auf dem Gelände der Fa. Zanders spekuliert.
Was immer auch geplant werden wird, eine entscheidende Rolle wird die Lösung des inneren und äußeren Erschließungssystems des gesamten Zanders-Areals sein.
Auch hier sind vor weiteren Beschlüssen von großer Tragweite umfangreiche Bodenuntersuchungen nötig. Handelt es sich doch um ein Gelände, in dem noch im letzten Jahrhundert Trass gefunden und gefördert wurde.